Sitzung: 09.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende
Satzung zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der Stadt Obernburg a.Main vom 28.06.2000, Amtsblatt vom 15.07.2000
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz(KAG) erlässt die Stadt Obernburg a.Main folgende Satzung:
§ 1
Änderung des § 11
Abs. 2 (Grundgebühr)
§ 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h 24.00 €/Jahr
bis 6 m³/h 36,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 60,00 €/Jahr
über 10 m³/h 160,00 €/Jahr
DN 80 1.120,00 €/Jahr
DN 100 1.350,00 €/Jahr
jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 2
Änderung des § 12
Abs. 3 (Verbrauchsgebühr)
§ 12 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 4,13 € pro m ³ entnommenen Wassers, zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
§ 3
Änderung des § 15
Abs. 2 (Abrechnung, Fälligkeit,
Vorauszahlung)
§ 15 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Auf die Gebührenschuld sind zum 01.03., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Stadt die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.