Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende

 

Satzung zur Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

der Stadt Obernburg a.Main  vom 28.06.2000, Amtsblatt vom 15.07.2000

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz(KAG) erlässt die Stadt Obernburg a.Main folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung des § 11 Abs. 2 (Grundgebühr)

 

§ 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

 

bis 2,5 m³/h                                               24.00 €/Jahr

bis 6 m³/h                                                  36,00 €/Jahr

bis 10 m³/h                                                60,00 €/Jahr

über 10 m³/h                                           160,00 €/Jahr

DN 80                                                  1.120,00 €/Jahr         

DN 100                                                1.350,00 €/Jahr

 

jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 2

Änderung des § 12 Abs. 3  (Verbrauchsgebühr)

 

§ 12 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr beträgt 4,13 € pro m ³ entnommenen Wassers, zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

 

§ 3

Änderung des § 15 Abs. 2  (Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung)

 

§ 15 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

Auf die Gebührenschuld sind zum 01.03., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Stadt die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest.

 

§ 4

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.