Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Obernburg a.Main vom 28.06.2000, Amtsblatt vom 15.07.2000

 

§ 1 Änderung des § 12 - Einleitungsgebühr

 

§ 12 Abs. 1 Satz 2  erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr beträgt 1,84 € pro m ³ Abwasser.

 

§ 2 Änderung des § 17 - Fälligkeit

 

§ 17 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Auf die Gebührenschuld sind zum 01.03., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.