Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschluss:

Der Antrag der Höllenstutz GbR zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Vorhabensbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren) auf dem Flurstück Fl.-Nr. 4276 zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses (8 WE) wird angenommen. Die Kosten des Verfahrens und der Erschließung obliegen der Antragstellerin.

 

Das Bauleitplanverfahren wird mit Vorlage der auslagereifen Planunterlagen (Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan) in einer der folgenden Ausschusssitzungen eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).

 

Der Durchführungsvertrag wird, vor dem Satzungsbeschluss, mit der Antragstellerin geschlossen. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung eines Durchführungsvertrags mit der Antragstellerin ermächtigt.


Abstimmungsvermerke:

Stadtrat Hubert Klimmer ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt.