Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zum Antrag, Garagendecke erhöhen, Einsetzen von Balkontüren statt Fenster und Türen und Gaubenfenster in eine Flucht bringen (Christina und Patrik Schuler), Fl. Nr. 300 Gemarkung Obernburg, nach Art. 6 Abs. 1 DSchG (Baudenkmal) geäußert.

 

Es werden keine Bedenken zum Antrag, Garagendecke erhöhen, jetzige Bodendecke aufschütten auf Straßenhöhe, Abwasserrohre erneuern, neuer Gas- und Kabelanschluss (Christina und Patrik Schuler), Fl. Nr. 300 Gemarkung Obernburg, nach Art. 7 Abs. 1 DSchG (Bodendenkmal) geäußert.