Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die vorgelegte Planung wird gebilligt.

 

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kurzer Berg – Mirabellenstraße“ im Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) im Bereich der Flurnummer 1678 der Gemarkung Eisenbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.