Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die vorgelegte Planung wird gebilligt.

 

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „An der Ferienstraße - Kurzer Berg“ im Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Bereich der Flurnummern 1716 (teilweise) und 1718 (teilweise) der Gemarkung Eisenbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.