Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:
Dem Antrag Errichtung eines Carports mit Flachdach an der seitlichen Grundstücksgrenze (Dr. R. Görl), Fl.Nr. 6150/7, Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz1 BauGB wird erteilt.

 

Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans, bezüglich

  • Bebauung der Grünfläche
  • Überschreitung der Baugrenze und
  • Wohngebäude und Garage als ein Baukörper mit gleicher Dachneigung – hier Satteldach

 

nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.