Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Beschluss:

Zu Kenntnis genommen, es werden keine grundsätzlichen Veränderungen an der Planung vorgenommen. Die Stadt Obernburg hält an den städteplanerischen Zielen und dem Vorhaben fest.

 

In der Legende zum Bebauungsplan und in der Begründung wird eine eindeutige Definition des Grundstücks, das für die Berechnung der GRZ/GFZ herangezogen wird, festgesetzt. Der Planteil wird durch eine Nutzungsschablone ergänzt.


Abstimmungsvermerke:

Stadtrat Klimmer ist nach Art. 49 GO persönlich beteiligt und somit von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen. Er nimmt am Ende des Sitzungstisches Platz.