Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Anbringung der drei Werbeschilder wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird unter nachfolgenden Auflagen erteilt.

 

Die Schilder unter Punkt 1 bis 3 sind nicht selbstleuchtend auszuführen. Das unter Punkt 2. aufgeführte Schild „Tipico“ ist zusätzlich mit einem 4 cm breiten umlaufenden grauen Metallrahmen in der Farbgebung DB 703 zu versehen. Der dazu optional vorgesehene Pfeil ist in gleicher Form- und Farbgestaltung auszuführen und ebenfalls mit einem 4 cm breiten umlaufenden grauen Metallrahmen in der Farbgebung DB 703 zu versehen. Durch die Beschilderung dürfen keine Fassadenelemente oder Fassadenfugen überdeckt werden.