Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche im Be-bauungsplan „Ober der Straße“, Fl. Nr. 1000/51, Gemarkung Eisenbach (Ingenieurbüro Schulz), wird nicht zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird nicht erteilt.