Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Sanierung eines Wohnhauses, Fl. Nr. 209, Gemarkung Obernburg (Wörn, Arno), wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Den Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 und Art. 7 DSchG wird zugestimmt.