Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl. Nr.3619, Gemarkung Obernburg (Wald, Maximilian), wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Der laut Stellplatzsatzung der Stadt Obernburg a. Main notwendige Stauraum von 5,00 m vor der Garage ist einzuhalten.

 

Im Bereich des Bauvorhabens befinden sich Bodendenkmäler. Ein Antrag nach Art. 7 DSchG für die Durchführung der Erdarbeiten muss vor Beginn der Erdarbeiten gestellt werden.