Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Umbau und Anbau der ehemaligen Kleiderfabrik zu einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen, Fl. Nr. 3622/1 und 3623/5, Gemarkung Obernburg (Wald, Maximilian), wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Im Bereich des Bauvorhabens befinden sich Bodendenkmäler. Ein Antrag nach Art. 7 DSchG für die Durchführung der Erdarbeiten muss vor Beginn der Erdarbeiten gestellt werden.