Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Obernburg beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen „Bebauungsplan Höllenstutz“ im Bereich der Flurnummer 4276 der Gemarkung Obernburg in der Fassung vom 13.12.2018 als Satzung. Der Plan- und Textteil des Bebauungsplanes, die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan mit allen Teilplänen werden gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss im städtischen Mitteilungsblatt Almosenturm zu veröffentlichen, damit dieser am Tag der Veröffentlichung Rechtsgültigkeit erlangt.


Abstimmungsvermerke:

Stadtrat Klimmer ist nach Art. 49 GO persönlich beteiligt und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Er nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

19.16 Uhr        Stadtrat Klimmer nimmt wieder am Sitzungstisch Platz.