Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss:

Eine Überdachung des Stauraumes vor der Garage, Fl. Nr. 5544/371, Gemarkung Obernburg (Thiele, Rita und Rausch, Karl-Heinz) und die Nutzung des Stauraumes vor der Garage als zusätzlicher Stellplatz ist grundsätzlich nicht zulässig.