Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einwendungsgeber über das Abwägungsergebnis zu informieren, den Vertragsentwurf des Durchführungsvertrags zur Unterschrift mit dem Vorhabenträger zu bringen und den Satzungsbeschluss zur Abstimmung vorzubereiten.