Sitzung: 31.01.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt folgende:
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für
Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis
der Stadt Obernburg a.Main
Kostensatzung
Die Stadt Obernburg a.Main erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und
Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung von
Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis:
§1
Die Stadt Obernburg a.Main erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die
sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren
und Auslagen).
§2
Die Höhe der Gebühren
bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist. Für
Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr
erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen
zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf
bis fünfundzwanzigtausend Euro.
§3
Diese Satzung
tritt am 01.03.2019 in Kraft.
Gleichzeitig
tritt die Satzung vom 01.01.2002 außer Kraft.
Obernburg a.Main, 31.01.2019
Fieger
1. Bürgermeister