Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt folgende:

 

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis

der Stadt Obernburg a.Main

 

Kostensatzung

Die Stadt Obernburg a.Main erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis:

§1

Die Stadt Obernburg a.Main erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).

§2

Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist. Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro.

§3

Diese Satzung tritt am 01.03.2019 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2002 außer Kraft.

 

Obernburg a.Main, 31.01.2019

 

 

 

 

Fieger

1. Bürgermeister