Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Obernburg beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mirabellenstraße – Kurzer Berg“ im Bereich der Flurnummer 1678 der Gemarkung Eisenbach in der Fassung vom 17.01.2019 als Satzung. Der Plan- und Textteil des Bebauungsplanes, die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan mit allen Teilplänen werden gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss im städtischen Mitteilungsblatt Almosenturm zu veröffentlichen, damit dieser am Tag der Veröffentlichung Rechtsgültigkeit erlangt.