Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Wohnhauses und Abbruch des vorhandenen Gebäudes, Fl. Nr. 676, Gemarkung Obernburg (Jörg, Alfred und Susanne), wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 DSchG wird zugestimmt.