Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Anbringung von drei unbeleuchteten Plakatrahmen, Fl. Nr. 216, Gemarkung Obernburg (Raiffeisenbank Aschaffenburg eG), sowie dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 DSchG wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.