Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass folgender:

 

 

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Obernburg a.Main (Gebührensatzung zur Kindertageseinrichtungssatzung – GS/KiTaS):

 

§ 1

 

§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Obernburg a.Main (Gebührensatzung zur Kindertageseinrichtungssatzung – GS/KiTaS)  vom 01.09.2018 wird wie folgt neu gefasst:

 

Gebührensätze

Die Höhe der Benutzungsgebühr sichtet sich nach folgender Staffelung

 

Buchungszeiten pro Tag

Kindergarten

Kinderkrippe

 

 

 

3 - 4 Stunden

69,00 €

156,00 €

4 - 5 Stunden

76,00 €

172,00 €

5 - 6 Stunden

83,00 €

189,00 €

6 - 7 Stunden

92,00 €

208,00 €

7 - 8 Stunden

105,00 €

229,00 €

8 - 9 Stunden

121,00 €

252,00 €

9 - 10 Stunden

139,00 €

277,00 €

 

 

§ 6 Abs. 2 (Gebührenermäßigung) erhält folgende Fassung:

 

Zuschüsse des Freistaates Bayern für Kinder in Kindertageseinrichtungen, welche für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG gewährt werden, werden auf die Gebührensätze nach § 5 Abs. 1 angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der Gebührensätze nach § 5 begrenzt und geht der Gebührenermäßigung nach § 6 Abs. 1 vor.

 

 

§ 2 In-Kraft-treten

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2019 in Kraft.