Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass folgender:
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Obernburg a.Main
(Gebührensatzung zur Kindertageseinrichtungssatzung – GS/KiTaS):
§ 1
§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Obernburg a.Main (Gebührensatzung zur Kindertageseinrichtungssatzung – GS/KiTaS) vom 01.09.2018 wird wie folgt neu gefasst:
Gebührensätze
Die Höhe der Benutzungsgebühr sichtet sich nach folgender Staffelung
Buchungszeiten
pro Tag |
Kindergarten |
Kinderkrippe |
|
|
|
3 - 4 Stunden |
69,00 € |
156,00 € |
4 - 5 Stunden |
76,00 € |
172,00 € |
5 - 6 Stunden |
83,00 € |
189,00 € |
6 - 7 Stunden |
92,00 € |
208,00 € |
7 - 8 Stunden |
105,00 € |
229,00 € |
8 - 9 Stunden |
121,00 € |
252,00 € |
9 - 10 Stunden |
139,00 € |
277,00 € |
§ 6 Abs. 2 (Gebührenermäßigung) erhält folgende Fassung:
Zuschüsse des Freistaates Bayern für Kinder in Kindertageseinrichtungen,
welche für die Zeit vom 1. September des
Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum
Schuleintritt nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG
gewährt werden, werden auf die Gebührensätze nach § 5 Abs. 1 angerechnet. Die
Anrechnung ist auf die Höhe der Gebührensätze nach § 5 begrenzt und geht der
Gebührenermäßigung nach § 6 Abs. 1 vor.
§ 2 In-Kraft-treten
Diese Satzung tritt am 01.09.2019 in Kraft.