Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan (Schwimmbecken als Nebenanlage außerhalb des Baufensters), Fl.Nr. 4085, Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.