Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Gewerbehalle (Fitnessstudio) in eine Schreinerei, Fl.Nr. 6935/1, Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Dem Antrag auf Zulassung einer Betriebswohnung gemäß der Festsetzung im Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet südlich der Eisenbacher Straße Neuaufstellung“ GE I Punkt 1c wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.