Sitzung: 17.09.2020 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Beschluss:
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan zu einem Schwimmbecken als Nebenanlage außerhalb des Baufensters, FlNr. 2637/47 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Dem Antrag auf isolierte
Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan zur Art der
Grundstückseinfriedung, FlNr. 2637/47 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Die
Einfriedung darf eine maximale Gesamthöhe von 1,30 m nicht überschreiten.
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan zum Maß der Grundstückseinfriedung bis zu 2,00 m Höhe, FlNr. 2637/47 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird nicht zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird nicht erteilt.