Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan zu einem Schwimmbecken als Nebenanlage außerhalb des Baufensters, FlNr. 2637/47 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan zur Art der Grundstückseinfriedung, FlNr. 2637/47 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Die Einfriedung darf eine maximale Gesamthöhe von 1,30 m nicht überschreiten.

 

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan zum Maß der Grundstückseinfriedung bis zu 2,00 m Höhe, FlNr. 2637/47 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird nicht zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird nicht erteilt.