Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Errichtung von zwei Fertiggaragen, zweier Carports und einer Massivgarage, FlNr. 1821/1 Gemarkung Obernburg, gemäß der eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Die Garagentore sind gemäß § 13 der Baugestaltungssatzung der Stadt Obernburg in dunkler Beschichtung (z.B. DB 703 Eisenglimmer grau) auszuführen.