Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4

Beschluss:

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, FlNr. 6616 Gemarkung Obernburg, zu den Punkten

 

  1. Geschossanordnung U+U+E
  2. Zufahrt und Stellplätze

 

gemäß den vorliegenden Planunterlagen wird nicht zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird nicht erteilt.