Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 DSchG, FlNr. 11 Gemarkung Obernburg, zum Einbau eines Garagentores gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt.

 

Dem Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung der Stellplatzsatzung zum erforderlichen Stauraum vor Garagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.