Sitzung: 22.04.2021 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 DSchG, FlNr. 11 Gemarkung Obernburg, zum Einbau eines Garagentores gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt.
Dem Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung der Stellplatzsatzung
zum erforderlichen Stauraum vor Garagen wird zugestimmt und das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.