Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Beschluss:

Dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten, FlNr. 3830 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen der Variante 2 wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu

 

  1. Überschreitung der östlichen Baugrenze um 1,50 m durch die rückseitigen Balkone mit Überdachung
  2. Überschreitung der zulässigen Dachneigung auf 35 Grad

 

gemäß den Planunterlagen der Variante 2 wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.