Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Anbringung einer Werbetafel oberhalb des Hoftores, FlNr.25 der Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Antragsunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Der vorliegenden Abweichung vom zulässigen Flächen- und Höhenmaß wird zugestimmt.