Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten, FlNr. 6616 Gemarkung Obernburg, gemäß den vorgelegten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Eine Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan zur abweichende Geschossanordnung U+U+E wird in Aussicht gestellt.