Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Abbruch und Wiederaufbau einer Mittelgarage auf dem Flurstück 3560 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Dem Antrag auf Bodendenkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 DSchG wird zugestimmt.