Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Umbau des Nebengebäudes und Nutzung zu Wohnzwecken auf dem Flurstück 3553/21 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.