Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung zur Praxis für Psychotherapie und der Errichtung einer Werbeanlage an der Außenfassade, FlNr.273 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Die Beleuchtung der Werbeanlage ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages auszuschalten.