Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Errichtung eines Bienenhauses auf den Flurstücken 4254 und 4255 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Es wird empfohlen, die Genehmigung auf Widerruf zu erteilen.