Sitzung: 25.07.2012 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt dem Antrag Außenwerbung
BARMER GEK, Fl.Nr. 88 Gemarkung Obernburg (Westiform)
zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB zu
erteilen.
Es werden keine Bedenken im Rahmen des denkmalschutzrechtlichen Verfahrens nach Art. 6 DSchG geäußert. Einer Ausnahme bezüglich der Größe des Werbeschildes wird zugestimmt.