Beschluss:
Der Stadtrat beschließt mit 17 zu 1 Stimme, die Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Lindenstraße 29“, für das Flurstück Flnr. 1859, Gmkg. Obernburg.
Es ist beabsichtigt, das Gebiet als MI– Gebiet festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB weiter zu verfolgen.