Beschluss:
Die Jahresanträge für das
Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2016 und die Fortschreibungsjahre 2017-
2019 werden gestellt und die darin enthaltenen Maßnahmen in der erforderlichen
Höhe verbindlich in den Vermögenshaushalt 2016 aufgenommen.
Gleichzeitig werden die
angemeldeten Beträge für die Fortschreibungsjahre 2017-2019 in die mehrjährige
Finanzplanung aufgenommen.
Die Projektmeldung liegt als
Anlage dem Originalprotokoll bei.