Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom
25.10.2012 mit 18 zu 1 Stimme zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB weiter zu verfolgen und die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.