Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 25.10.2012 mit 18 zu 1 Stimme zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB weiter zu verfolgen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.