Beschluss:
Die Stadt Obernburg plant, die Wasserversorgung zukünftig im
Regelbetrieb allein über die Brunnen II und III.
Die Einleitung des Verfahrens zur Neufestsetzung des
Wasserschutzgebietes soll eingeleitet werden, sofern die Grundsatzentscheidung
zur Verbindungsleitung zwischen den Wasserwerken Mömlingen und Obernburg auf
Seiten beider Kommunen getroffen wurde.