Der Stadtrat stimmt der Verweigerung der Entlastung gem. Art. 102 Abs 4 der Gemeindeordnung wegen der o.g. Gründe mit 9 zu 6 Stimmen zu. Diese sind Bestandteil des Beschlusses.
Der Stadtrat stimmt der Verweigerung der Entlastung gem. Art. 102 Abs 4 der Gemeindeordnung wegen der o.g. Gründe mit 9 zu 6 Stimmen zu. Diese sind Bestandteil des Beschlusses.