Beschluss:
Der Stadtrat beschließt mit 18 zu 1 Stimme, die Satzung zur Regelung
von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes wie folgt zu ändern: In § 3
„Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Entschädigung“ soll in
Absatz 2 als Satz 3 eingefügt werden:“ Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
erhält je Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses pauschal 50,- €
Entschädigung. Mit dieser Regelung sind alle sonstigen Ansprüche abgegolten.“
Die Änderung tritt einen Tag nach der amtlichen Bekanntmachung der
Satzung in Kraft.