Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Hiermit erklärt die Stadt Obernburg a.Main, dass sie – vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs – für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung anwendet.