Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

Der Stadtrat Obernburg a.Main stimmt folgender Neufassung der bisherigen § 12 Abs. 2 Sätze 3 bis 5 der Satzung der EZV Energie- und Service GmbH & Co. KG Untermain zu:

 

„Der Vorsitz im Verwaltungsrat wird immer seitens der drei kommunalen Anteilseigner wahrgenommen. Er wird von einem/-r der drei Bürgermeister/Bürgermeisterinnen wahrgenommen und wird im Rhythmus der allgemeinen Kommunalwahlen jeweils für die Dauer der kommunalen Wahlperiode (6 Jahre) neu bestimmt. Er endet mit der ersten Sitzung des Gremiums in der neuen Wahlperiode.

 

Die Bestimmung erfolgt einvernehmlich zwischen den kommunalen Gesellschaftern. Sollte ein Einvernehmen nicht zu erzielen sein, dann durch Wahl. Bei einer Wahl entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Verwaltungsratsmitglieder.

 

Stellvertretende/-r Vorsitzende/-r ist das Verwaltungsratsmitglied des Bayernwerkes.“

 

Bürgermeister Fieger wird ermächtigt, gegebenenfalls erforderlichen einfachen redaktionellen Änderungen dieses Satzungstextes ohne weiteren Stadtratsbeschluss zuzustimmen.