Beschluss:
Der Stadtrat Obernburg a.Main stimmt
folgender Neufassung der bisherigen § 12 Abs. 2 Sätze 3 bis 5 der Satzung der
EZV Energie- und Service GmbH & Co. KG Untermain zu:
„Der Vorsitz im Verwaltungsrat wird immer
seitens der drei kommunalen Anteilseigner wahrgenommen. Er wird von einem/-r
der drei Bürgermeister/Bürgermeisterinnen wahrgenommen und wird im Rhythmus der
allgemeinen Kommunalwahlen jeweils für die Dauer der kommunalen Wahlperiode (6
Jahre) neu bestimmt. Er endet mit der ersten Sitzung des Gremiums in der neuen
Wahlperiode.
Die Bestimmung erfolgt einvernehmlich
zwischen den kommunalen Gesellschaftern. Sollte ein Einvernehmen nicht zu
erzielen sein, dann durch Wahl. Bei einer Wahl entscheidet die Mehrheit der
abgegebenen Stimmen der Verwaltungsratsmitglieder.
Stellvertretende/-r Vorsitzende/-r ist das
Verwaltungsratsmitglied des Bayernwerkes.“
Bürgermeister Fieger wird ermächtigt,
gegebenenfalls erforderlichen einfachen redaktionellen Änderungen dieses
Satzungstextes ohne weiteren Stadtratsbeschluss zuzustimmen.