Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die geplante Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms wird zur Kenntnis genommen.

 

einstimmig beschlossen

 

Gegen die Teilfortschreibung des LEP Bayern werden folgende Einwände erhoben.

 

Anbindegebot:

 

Es wird gegen die Teilfortschreibung des LEP beim Anbindegebot folgender Einwand erhoben:

 

Durch die Aufweichung des Anbindegebots wird der Landschaftsverbrauch und die Flächenzersiedelung, derzeit bei ca. 18ha pro Tag (nach anderen Berechnungsmethoden kaum weniger bedrohliche 11ha pro Tag), unnötig weiter gefördert. Während ortsnahe Gewerbegebiete möglicherweise ungenutzt bleiben, entstehen auf der „grünen Wiese“ schädliche Gewerbebauten mit der entsprechenden Wirkung, z. B. Verschandelung der Landschaft, Erhöhung des Verkehrsaufkommens etwa für Beschäftigte, schwierigere und weitere Erschließung, Abfluss von Gewerbesteuereinnahmen bei Verlagerungen bzw. ein entstehender Dumpingpreis-Wettbewerb zwischen Kommunen, Verödung der Innenstädte etwa durch Verlagerung selbst von mittleren Handwerksbetrieben, Konzentration vieler dezentraler Einrichtungen an einen Fleck etwa an der Auffahrt zur BAB 3 bei Stockstadt, Nachzug kleinerer Versorgungseinrichtungen etwa Imbisse, Cafes, Tankstellen u. Ä..

 

Die vereinfachte Möglichkeit von Abweichungen erleichtert intransparente Entscheidungsprozesse hinsichtlich des Standorts auf der „grünen Wiese“.

 

Beschluss:

16 Ja zu 0 Nein

 

Raum mit besonderem Handlungsbedarf:

 

Gegen die Teilfortschreibung des LEP beim Thema „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ werden keine Einwände erhoben, sofern die Zuschussmittel des Freistaats Bayern entsprechend aufgestockt werden.

 

Beschluss:

11 Ja zu 5 Nein

 

Änderungen am Zentrale-Orte-System:

 

Es wird gegen die Teiländerungen des LEP beim Zentrale-Orte-System folgender Einwand erhoben:

 

Durch die Erweiterung des Mittelzentrums (Änderung des Zentrale-Orte-Systems) um Klingenberg und Wörth sind keine Vorteile für Obernburg, aber deutliche Nachteile zu erwarten, z. B. unklarere Entscheidungsfindungen, potenziell größere Entfernungen etwa hinsichtlich der Fachärzteversorgung bei größerem Umfang des Nahbereichs.

 

Es ist zudem kein Grund für die Erweiterung zu erkennen, eine wahllose Aufstockung (geplante Einstufung von annähernd jedem zweiten Ort Bayerns als zentralen Ort) macht die Steuerungsfunktion des ursprünglichen Zentrale-Orte-Systems zunichte.

 

 

Beschluss:

16 Ja zu 0 Nein

 

Bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes:

 

Es werden gegen die Teilfortschreibung des LEP bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes keine Einwände erhoben.

 

Beschluss:

16 ja zu 0 Nein