Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Abbruch Wohnhaus und Nebengebäude mit anschließenden Neubau Wohnhaus, Fl.Nr. 1778 Gemarkung Obernburg a.Main (Martina Helm, Obernburg) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Es werden keine Bedenken nach Art. 7 DSchG geäußert.