Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss der Stadt Obernburg beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte Eisenbach 1. Änderung“ im Bereich der Flurnummern 1, 2, 3, 4, 5, 9, 141, 142, 145, 146, 154, 198, 199, 202, 204, 205, 210, 214, 219, 225, 586, 590 der Gemarkung Eisenbach in der Fassung vom 15.02.2017 als Satzung. Die Begründung vom 15.02.2017 wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Außerdem hat die Verwaltung die Satzung im städtischen Mitteilungsblatt Almosenturm zu veröffentlichen, damit diese Rechtsgültigkeit erlangt.