Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Anbringung einer Werbeanlage Fl. Nr. 642 Gemarkung Obernburg a.Main (Alu GmbH, Obernburg) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 36 Abs.1 Satz 1 BauGB erteilt.