Sitzung: 24.05.2017 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Antragsteller wird auf die Einhaltung des
§ 7 Abs. 2 der Baugestaltungssatzung der Stadt Obernburg hingewiesen
(Materialwahl Dacheindeckung und Gaubenverkleidung).