Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt gem. Art. 102 Abs. 2 Kenntnis von der Jahresrechnung 2013.
Die
Jahresrechnung wäre nunmehr gem. Art. 102 Abs. 3 örtlich zu prüfen.
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt gem. Art. 102 Abs. 2 Kenntnis von der Jahresrechnung 2013.
Die
Jahresrechnung wäre nunmehr gem. Art. 102 Abs. 3 örtlich zu prüfen.