Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3

Beschluss:

Der Kalkulationszeitraum für die Wassergebühren ab 2018 wird auf 4 Jahre festgesetzt.

 

 

 

Beschluss:

 

Die Wassergebühren werden ab 01.01.2018 festgesetzt:

 

Grundgebühr

bis 2,5 m³/h                                               24.00 €

bis 6 m³/h                                                  36,00 €

bis 10 m³/h                                                60,00 €

über 10 m³/h                                           160,00 €

DN 80                                                  1.120,00 €     

DN 100                                                1.350,00 €

 

jeweils pro Jahr und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Verbrauchsgebühr:

4,13 € pro m ³ entnommenen Wassers, zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

 

Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlungen:

Auf die Gebührenschuld sind zum 01.03., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.

 

Eine Nachkalkulation nach 2 Jahren wird durchgeführt.