Beschluss:
Der Kalkulationszeitraum für die Wassergebühren ab 2018 wird auf 4 Jahre festgesetzt.
Beschluss:
Die Wassergebühren werden ab 01.01.2018 festgesetzt:
Grundgebühr
bis 2,5 m³/h 24.00 €
bis 6 m³/h 36,00 €
bis 10 m³/h 60,00 €
über 10 m³/h 160,00 €
DN 80 1.120,00 €
DN 100 1.350,00 €
jeweils pro Jahr und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Verbrauchsgebühr:
4,13 € pro m ³ entnommenen Wassers, zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlungen:
Auf die Gebührenschuld sind zum 01.03., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.
Eine Nachkalkulation nach 2 Jahren wird durchgeführt.